„Das Scheitern des Verkehrsversuchs ist enttäuschend“
Die Zurückweisung der Beschwerde der Stadt Gießen zum Verkehrsversuch auf dem Anlagenring durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist ein schwerer Schlag, der besonders Anwohnende, Radfahrende, Klimaschützer*innen und Unterstützer*innen des Versuchs trifft. Die Argumentation des Gerichtes: die Stadt habe die Gefahrenlage als Begründung des Versuchs nicht ausreichend dargelegt, indem unter anderem die Gefahr der Mitbenutzung der Fahrradspur durch Busse „ignoriert“ worden ist und der Anlagenring vor dem Versuch ohnehin nur durch wenige Radfahrende genutzt wurde.