Wahlkreis 18 – Gießen I

Seit 2008 ist DIE LINKE mit einer Fraktion im hessischen Landtag vertreten. In dieser Zeit haben wir gemeinsam mit Bürger*innen, Gewerkschaften und außerparlamen-tarischen Bewegungen einiges erreicht. Wir sind die glaubwürdige Kraft für soziale Gerechtigkeit und gegen den Rechtsruck. Um diese Wahl erfolgreich und damit den Wiedereinzug in den Hessischen Landtag zu erreichen, müssen wir auch mit Personen vor Ort vertreten sein.

Vorankündigung

Ankündigung zur
„Aufstellung des Direktkandidaten und des Ersatzbewerbers

Wann: Den Zeitpunkt für diese Wahlveranstaltung wird noch bekanntgeben.
Ort: Den Veranstaltungsort geben wir mit der Einladung bekannt.
Veranstalter: DIE Linke Kreisverband Gießen im Landesverband Hessen.

Zielgruppe und Wahlberechtigt
Sind alle Mitglieder des Kreisverbandes Kreisverband Gießen unabhängig ihres Alters und ihres Wohnortes nach § 22 Abs. 4 LWG.

Wählbarkeit als Direktkandidat und deren Ersatz
Um als Wahlkreisbewerber_in oder deren Ersatz kandieren zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen, hierzu gehören:
a) Deutscher nach Art.116 Abs. 1 GG,
b) nach § 4 LWG das 21. Lebensjahr am Tag der Landtagswahl vollendet haben,
c) nach § 4 LWG spätestens am Tag der Landtagswahl mindestens ein Jahr seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in Hessen hat und
d) nach § 5 LWG von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen ist.
Ansonsten darf das Wahlgremium jede hierfür geeignete Person aufstellen, dabei spielt es keine Rolle ob diese in dem Wahlgebiet auch gemeldet ist oder nicht.

Wahlunterlagen

Bitte beachten
Personen die bei uns kandidieren möchten, müssen zur Wahlveranstaltung folgende Unterlagen ausgefüllt mitbringen:
a) Zustimmungserklärung (Kreiswahlvorschlag)
b) Bescheinigung der Wählbarkeit (Bitte diese von der Wohnortsgemeinde bestätigen lassen).