„Heute schon was eingeworfen?“ – Mit dieser Frage möchten wir dich heute auf eine der wichtigsten demokratischen Pflichten aufmerksam machen: Die Landtagswahl am 8. Oktober. Egal, ob du an diesem Tag zuhause bist oder nicht, du hast die Möglichkeit, deine Stimme abzugeben und somit aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft teilzunehmen.
Die Briefwahl ist eine bequeme Option, wenn du am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal sein kannst. Wir möchten dir Schritt für Schritt erklären, wie du ganz einfach deine Briefwahl beantragen und ausüben kannst.
Briefwahl Schritt für Schritt erklärt
1. Wahlbenachrichtigung erhalten: Die Voraussetzung für die Briefwahl ist die Wahlbenachrichtigung, die per Post in deinem Briefkasten landet. Diese enthält alle wichtigen Informationen, die du für die Beantragung deiner Briefwahl benötigst.
2. Wahlscheinantrag ausfüllen: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findest du bereits den Wahlscheinantrag. Diesen musst du ausfüllen. Bitte achte darauf, dass alle Informationen korrekt und leserlich eingetragen sind.
3. An das Wahlamt senden: Den ausgefüllten Wahlscheinantrag legst du in einen frankierten Umschlag. Diesen sendest du an das für dich zuständige Wahlamt. Die Kosten für den Versand des Antrags werden übernommen.
4. Erhalt der Unterlagen: Sobald das Wahlamt deinen Antrag bearbeitet hat, werden dir deine Briefwahlunterlagen kostenfrei per Post zugeschickt. In den Unterlagen findest du den Stimmzettel, eine ausführliche Anleitung zur Briefwahl und einen weiteren Umschlag, in den du deine ausgefüllten Stimmzettel legen musst.
5. Briefwahl ausüben: Nun kannst du deine Erst- und Zweitstimme ganz bequem von zuhause aus abgeben. Fülle die Stimmzettel mit Erst- und Zweitstimme aus, lege sie in den Umschlag, und vergiss nicht, diesen zu verschließen.
6. Abschicken: Deine Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig an das Wahlamt zurückgeschickt werden, damit sie bis zum Wahltag dort eintreffen. Verwende den vorfrankierten Umschlag, der deinen Unterlagen beiliegt. Beachte unbedingt den spätesten Einsendetermin, der auf den Unterlagen angegeben ist.
7. Deine Stimme zählt: Herzlichen Glückwunsch! Du hast deine demokratische Pflicht erfüllt und aktiv an der Bundestagswahl teilgenommen, selbst wenn du am Wahltag nicht vor Ort sein konntest.