Der Kreisverband Gießen fordert: Keine Privatisierung von Flächen auf Kosten der Bildung!

Der Kreisverband Gießen lehnt die Privatisierung von Ausweich- und Entwicklungsflächen an der Brüder-Grimm-Schule entschieden ab. Der Kreisverband zeigt sich irritiert über den grünen Vorstoß zur Bebauung der Grünflächen, die bereits integraler Bestandteil des Lehr- und Pausenbetriebes sind.

„Abgesehen von der wichtigen Rolle, die die Freifläche an der Schule heute schon für den Schulbetrieb spielt, ist es mehr als gedankenlos und blind eine solche schulnahe Fläche abzugeben und für Eigenheim zu nutzen, da heute niemand mit Gewissheit sagen kann, wann und in welchem Umfang sie für mögliche Schulerweiterungen benötigt wird.“, so Reinhard Hamel, Fraktionsvorsitzender der Gießener Linken im Kreistag.

Erst 2019 wurden dort neue Bäume gepflanzt, die nun einer Rodung zum Opfer fallen würden. Das erstaunt den Kreisverband im Angesicht eines grün besetzten Dezernats umso mehr. Es scheint auch, dass die Brüder-Grimm-Schule als „Schule der Nachhaltigkeit“, nun sogar für die Grünen eine Spur zur nachhaltig wurde und die Axt angesetzt werden soll. Dabei sind die Grün- und Wiesenflächen zentraler Rückzugsort und Teil des Unterrichtskonzepts der Schule. So leidet wieder einmal die Bildung von Gießener Schüler*innen unter dem Verkauf der städtischen Grundstücke.

„Der Nutzen dieser Flächen für eine qualitativ hochwertige Bildung steht weit über dem Nutzen des Baus weniger Einfamilienhäuser, die auch die akute Wohnungsnot in Gießen nicht entschärfen werden.“ – Desiree Becker, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Gießener Linken im Kreis Gießen und Vorsitzende des Kreisverbandes Gießen.

Daher fordert der Kreisverband Gießen, dass die Gießener Linke im Stadtparlament und im Magistrat sich konsequent für sozialen Wohnungsbau und nicht für Spekulationsobjekte und Einfamilienhäuser einsetzt und den Bebauungsantrag im Stadtparlament ablehnt. Ebenso kritisch bewertet der Kreisverband den Ausverkauf von städtischen Grundstücken, anstatt die Vergabe der Flächen einer Erbpachtregelung vorzuziehen.