am heutigen Mittwoch, den 19.12.2018, 12:00 Uhr, findet wegen des § 219a eine Kundgebung am Berliner Platz, in Gießen statt.
Laut §218 Strafgesetzbuch (StGB) ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland noch immer rechtswidrig. Eine Strafe kann in den ersten 12 Wochen umgangen werden, wenn die Schwangere eine Beratung aufsucht und eine dreitägige Wartefrist bis zum Eingriff einhält. Die Beratung soll laut Schwangerschaftskonfliktgesetz zwar ergebnisoffen sein, aber gleichzeitig dem „Schutz des ungeborenen Lebens“ dienen. Straflos bleibt ein Abbruch ebenfalls, wenn eine Bestätigung einer medizinischen Indikation (körperliche und seelische Beeinträchtigung) oder einer kriminologischen Indikation (Vergewaltigung) vorliegt. Das ist ein Widerspruch in sich, da durch den §219a StGB Frauen die Möglichkeit genommen wird sich frei zu informieren und bei einer Vertrauensperson beraten zu lassen.
DIE LINKE.Gießen ist der Meinung, dass diese Situation nicht hinnehmbar ist. Jede schwangere Frau sollte das Recht haben, alleine und ohne staatliche Bevormundung oder Belehrungsversuche, über sich und ihren Körper zu entscheiden.
Deswegen wollen wir den §219a StGB abschaffen, in dem ein sogenanntes Werbeverbot festgeschrieben ist, das eher einem Informationsverbot gleichkommt. Wir wollen stattdessen freiwillige Beratungsangebote.
Das Festhalten am § 219a, egal in welcher modifizierten Form auch immer, ist nichts anderes als ein Festhalten an einem juristischen Instrument, das von sogenannten „Lebensschützenden“ genutzt wird, um Frauen den Zugang zu professioneller ärztlicher Versorgung bei einem Schwangerschaftsabbruch zu erschweren oder zu verschließen.
Kommt und unterstützt die Betroffenen für das Recht auf Selbstbestimmung und die ÄrztInnen für das Recht, über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können!